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Integrationsunternehmen
Die Zusammenarbeit mit nichtbehinderten Beschäftigten ist
wichtiger Bestandteil der Integration behinderter Menschen
ins Arbeitsleben.
Integrationsprojekte stellen sich dem ambitionierten
Anspruch, mit schwerbehinderten Menschen
auf dem freien Markt zu wirtschaften.
Unterstützt werden Integrationsprojekte durch die Integrationsämter.
Integrationsprojekte umfassen auf Dauer angelegte Integrationsunternehmen,
-betriebe und -abteilungen.
In ihnen arbeiten Personen mit und ohne Handicap
zusammen. Mindestens 25 und in der Regel nicht mehr als
50 Prozent der Beschäftigten sind schwerbehinderte Menschen
in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Formen von Integrationsprojekten
Integrationsunternehmen sind rechtlich und wirtschaftlich
selbständige Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes.
Integrationsbetriebe und Integrationsabteilungen
sind rechtlich unselbständige Betriebe oder Abteilungen von
Unternehmen oder öffentlichen Arbeitgebern.
Integrationsprojekte agieren auf dem Markt. Als Unternehmen
des allgemeinen Arbeitsmarktes werden sie von ihren
Gesellschaftern in eigener Verantwortung geführt.
Integrationsprojekte erhalten eine öffentliche Unterstützung in Form
von Nachteilsausgleichen. Diese dient nicht der Abdeckung
unternehmerischer Risiken, sondern dem Ausgleich der
betriebswirtschaftlichen Nachteile, die durch die besondere
Zusammensetzung der Belegschaft entstehen.
Zielgruppe
Integrationsprojekte beschäftigen schwerbehinderte Menschen,
deren Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere
Schwierigkeiten stößt.
Dies sind insbesondere:
- Menschen mit geistiger Behinderung
- Menschen mit seelischer Behinderung
- Menschen mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder
Mehrfachbehinderung
- Abgänger/innen aus Werkstätten für behinderte Menschen
oder psychiatrischen Einrichtungen zur Vorbereitung
auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Schwerbehinderte Schulabgänger/innen
Aufgaben
Ziel der Integrationsprojekte ist es, schwerbehinderte Menschen
in den Arbeitsmarkt zu integrieren und sich gleichzeitig
mit ihren Produkten und Dienstleistungen am Markt
zu behaupten. Die Integration schwerbehinderter Menschen
umfasst neben ihrer Beschäftigung und adäquaten
Bezahlung die arbeitsbegleitende Betreuung und beruflichen
Weiterbildung.
Quelle. LWL-Integrationsamt Westfalen